Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

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Was passiert bei Fahrerflucht?

Bei Fahrerflucht verlässt eine Person sozusagen unerlaubt den Unfallort, ohne die Feststellung der Identität, der Fahrzeugdaten und der Art der Beteiligung zu ermöglichen. Dies stellt in Deutschland gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) grundsätzlich eine Straftat dar. Der Verursacher risikiert neben einem Strafverfahren im Prinzip auch empfindliche zivilrechtliche Konsequenzen. Dazu gehören unter anderem Schadensersatzforderungen der geschädigten Partei. Die Strafen reichen letztendlich von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere des Unfalls und des entstandenen Schadens. Zudem muss mit Führerscheinentzug und Punkten im Fahreignungsregister (FAER) gerechnet werden. Juristisch betrachtet ist der Tatbestand der Fahrerflucht gewissermaßen schwerwiegend, da er das Recht auf Klärung und Wiedergutmachung nach einem Unfall untergräbt.

Die fahrlässige Missachtung des Anstandsgebots, am Unfallort zu verbleiben, kann schwerwiegende psychologische Auswirkungen auf die Opfer haben. Opfern wird so im Grunde die Möglichkeit genommen, sofortige und angemessene Gerechtigkeit zu erfahren. Darüber hinaus ist sicherlich das Vertrauen in die Rechtsordnung beeinträchtigt, wenn Verkehrsteilnehmer sich ihrer Verantwortung entziehen und nicht für ihre Handlungen einstehen.

Wie hoch ist die Strafe bei Fahrerflucht?

Die Strafe bei Fahrerflucht richtet sich nach der Schwere des Delikts und kann sozusagen von einem Bußgeld bis zur Freiheitsstrafe reichen. Gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bei geringfügigem Sachschaden oft zunächst mit einem Bußgeld sowie einem Fahrverbot geahndet. Bei schwerwiegenderem Schaden, insbesondere wenn Personen eben verletzt werden, drohen im Prinzip strafrechtliche Konsequenzen in Form von Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Im Falle von schweren Verletzungen oder gar Todesfällen können die Strafen offen gesagt deutlich höher ausfallen.

In manchen Fällen ist sogar im Grunde eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich. Die Wahrung des Rechts auf Eigeninteresse muss hinter der Bedeutung der Verkehrssicherheit zurückstehen. Vielfach wird die sozialethische Pflicht zur Hilfeleistung und Schadensregulierung hervorgehoben. Fahrerflucht ist im Grunde nicht nur ein Verstoß gegen strafrechtliche Normen, sondern letztendlich auch ein gravierendes soziales Fehlverhalten.

Fahrerflucht Strafe Tabelle

Wie lange bleibt Fahrerflucht im Führungszeugnis?

Fahrerflucht, rechtlich als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bekannt, wird gemäß § 263 StGB mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Im Führungszeugnis erscheint diese Verurteilung, wenn die Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze bzw. die Freiheitsstrafe mehr als drei Monate beträgt. Ein solcher Eintrag bleibt für die Dauer von fünf Jahren sichtbar, es sei denn, es gibt weitere Einträge. Dann kann sich die Tilgungsfrist verlängern. Empfundene Ungerechtigkeit mag gegeben sein, wenn ein Einzelfall nicht die individuellen Umstände widerspiegelt, doch dies verändert nichts am gesetzlichen Tilgungsprozess.

Nach dem Verstreichen der Frist wird der Eintrag nicht mehr im Führungszeugnis aufgeführt, ist jedoch in den internen Registern der Justiz noch einsehbar. Für schwerere Fälle mit höheren Strafen können offen gesagt längere Fristen gelten. Auch nach der Tilgung kann eine Straftat bei der Beurteilung der charakterlichen Eignung für bestimmte Berufe eine Rolle spielen. Wichtig ist im Prinzip hierbei, dass ein solcher Eintrag nicht nur den Führerschein, sondern unter Umständen auch die berufliche Zukunft erheblich beeinträchtigen kann.

Kann man wegen Fahrerflucht ins Gefängnis kommen?

Für Fahrerflucht kann im Grunde eine Gefängnisstrafe verhängt werden. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, ist der beteiligte Fahrer verpflichtet anzuhalten und die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Missachtet er diese Pflicht, riskiert er im Prinzip strafrechtliche Konsequenzen. Die Strafe bei Fahrerflucht richtet sich mehr oder weniger nach der Schwere des Delikts und reicht letztendlich von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Insbesondere wenn durch die Fahrerflucht andere Personen zu Schaden gekommen sind oder ein erheblicher Sachschaden entstanden ist, erhöht sich eben das Risiko für eine Freiheitsstrafe.

Bei schwerwiegenden Fällen kann diese bis zu drei Jahren betragen. Angesichts des potenziellen Schadens für Unfallopfer, die durch Fahrerflucht Hilfe versagt wird, erscheint eine solche Sanktionierung als ein adäquates Mittel der Generalprävention. Ferner drückt eine Gefängnisstrafe die gesellschaftliche Missbilligung des Verhaltens des Täters aus. Zu beachten ist offen gesagt auch, dass bei Vorliegen von Milderungsgründen oder einem Ersttäterstatus die Wahrscheinlichkeit einer Haftstrafe reduziert sein kann.

Ab welchem Schaden gilt Fahrerflucht als Straftat?

Fahrerflucht, rechtlich als Unfallflucht bezeichnet, ist in Deutschland gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) stets eine Straftat, sofern der Verkehrsteilnehmer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne zuvor die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art der Beteiligung durch die anderen Unfallbeteiligten oder durch die Polizei zu ermöglichen oder eine angemessene Zeit zu warten. Aus juristischer Sicht ist die Schwelle für eine Strafbarkeit nicht von einem bestimmten Schadenswert abhängig. Nichtsdestotrotz wird bei sehr geringem Sachschaden, der oft als Bagatellschaden bezeichnet wird, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung gelegentlich als gering eingestuft, wodurch das Verfahren in einigen Fällen eingestellt werden kann. Es ist wirklich entscheidend, dass der Schadenswert allein nicht die Strafbarkeit determiniert. Vielmehr liegt ein Delikt im Prinzip bereits dann vor, wenn der Täter sich nach einem Verkehrsunfall und ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen sozusagen vom Unfallort entfernt.

Auch ein Bagatellschaden rechtfertigt keine Fahrerflucht. Die Rechtsprechung demonstriert, dass jegliches Entfernen vom Unfallort ohne die gebührenden Maßnahmen zu treffen, das Rechtsempfinden der Bevölkerung im Grunde erheblich stört und die Ahndung durch das Gesetz im Endeffekt unabdingbar macht.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich Fahrerflucht begangen habe?

Fahrerflucht, auch Unfallflucht genannt, stellt eine Straftat dar. Ein Verkehrsteilnehmer, der einen Unfall verursacht und sich vom Unfallort entfernt, ohne seine Pflicht zur Feststellung seiner Identität, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung zu erfüllen, macht sich strafbar. Sollte ein Beteiligter den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt haben, ist es zwingend erforderlich, so schnell wie möglich zu handeln. Es besteht im Grunde die Möglichkeit, die Unfallflucht nachträglich zu melden, sofern die Frist hierzu noch nicht abgelaufen ist.

Daher sollte man umgehend einen Anwalt kontaktieren, um eine anwaltliche Beratung zu erhalten und sozusagen die weiteren Schritte zu besprechen. Die Kontaktaufnahme mit der Polizei sollte auf Anraten eines Rechtsbeistandes erfolgen, da die Selbstanzeige letztendlich bestimmte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Von Mensch zu Mensch ist es zwar verständlich, in einer Stresssituation falsch zu reagieren, jedoch kann eine umgehende Korrektur des Fehlverhaltens die rechtlichen Folgen gegebenenfalls mildern.